Allgemeines Recht
Über viele Jahrhunderte hinweg war das Wissen der Menschheit in Büchern beheimatet. Insbesondere die Rechtswissenschaften haben diese Aussage besonders bestärkt. In den letzten Jahren hat sich dies jedoch stark verändert.
Auch die Rechtswissenschaften sind einem ständigen Wandel unterlegen. Ein Buch ist daher oftmals mit dem Druckzeitpunkt schon veraltet. Daher hat sich das Wissen in das Internet verlagert. Spezielle Rechtsdatenbanken liefern tagesaktuelle Ergebnisse zu spezifischen Anfragen. Zentrales Element ist und bleibt jedoch der Rechtsanwalt als Anwender des Rechts, den auch keine künstliche Intelligenz so schnell ersetzen wird.
Es ist daher unerlässlich, dass auch eine Rechtsanwaltskanzlei dem Wandel der Zeit folgt und eine moderne Arbeitsweise anwendet. Wir arbeiten daher nicht nur intern nahezu gänzlich digital, sondern bieten auch unseren Klientinnen und Klienten die Möglichkeit, von überall aus mit uns Online in Kontakt zu treten und persönliche Besprechungen mittels Videokonferenz abzuhalten. Dies gestaltet unsere Arbeit flexibel und macht unsere Dienstleistung dadurch ortsunabhängig. Die Vertretung vor Gericht erstreckt sich auf ganz Österreich.
Zivilrecht
Das Zivilrecht beschäftigt sich mit der Rechtsbeziehung zwischen zwei oder mehreren Personen untereinander, wobei diese Beziehung ganz verschieden sein kann. Die Grundsätze des Zivilrechts gehen bereits auf das römische Recht zurück. Heutzutage nimmt das Zivilrecht den überwiegenden Teil der anwaltlichen Praxis ein.
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Schadenersatz
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Ehe- und Familienrecht
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Vertragsrecht (Immobilien, Konsumentenschutz)
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Erbrecht
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Gesellschaftsrecht
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Arbeitsrecht
Verwaltungsrecht
Steht einer Person der Staat mit sogenannter „Hoheitsgewalt“ gegenüber, spricht man vom Verwaltungsrecht. Dabei geht es nicht nur um die Erteilung einer Bewilligung (wie z.B. Baubewilligung), sondern beispielsweise auch um die Verleihung eines Aufenthaltstitels oder die Verhängung einer Verwaltungsstrafe.
- Verwaltungsstrafrecht
- Gewerberecht
- Baurecht
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Strafrecht
Eine Aufgabe des Staates ist es, die Bürgerinnen und Bürger vor rechtswidrigen Handlungen Anderer zu beschützen. Sind diese Eingriffe besonders schwerwiegend, so kommt das gerichtliche Strafrecht zur Anwendung. Dabei soll nicht nur der Täter sanktioniert, sondern auch ein Ausgleich für das Opfer geschaffen werden.
- Strafverteidigung
- Opfervertretung
Sollten Sie Ihr rechtliches Anliegen hier nicht wiederfinden, so sind wir trotzdem uneingeschränkt für Sie da. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Gerne übernehmen wir auch die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
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