Campingrecht
Wir erleben derzeit einen Campingboom. Die Anzahl der Neuzulassungen von Wohnmobilen und Wohnwagen ist so hoch wie noch nie. Zahlreiche Campingplätze im In- und Ausland buhlen um Kundschaft und übertreffen sich gegenseitig mit immer neuere Superlativen. Vor allem in den Sommermonaten sind Wohnmobile und Wohnwagen aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Aber auch Wintercamping erfreut sich immer größerer Beliebtheit.
Meine Campingkarriere hat vor ca. 20 Jahren mit einem dunkelroten VW T3 begonnen. Seitdem sind die Fahrzeuge stetig größer geworden und damit auch die Reiserouten. Unser Wohnmobil hat uns dabei schon quer durch Europa getragen, ob im Sommer in den Süden oder im Winter in die Schigebiete Österreichs. Camping ist eine ganz eigene Art des Urlaubs, die dem Einen gefällt, dem Anderen hingegen gar nicht.
Campingfahrzeuge
AN- UND VERKAUF
Der Begriff Gewährleistung gewinnt immer dann an Bedeutung, wenn es mit einer gekauften Sache ein Problem gibt. Im Allgemeinen ist es so, dass der Verkäufer etwa für ein von ihm verkauftes Wohnmobil oder einen Wohnwagen gewährleistet, dass das Fahrzeug im Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln ist. Jedoch kommt es oftmals im Nachhinein, nach dem Kauf, zu Schwierigkeiten.
Wir können Sie in beiderlei Hinsicht, sowohl als Verkäufer, als auch als Käufer unterstützen:
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Erstellung und Abwicklung von Kaufverträgen von Campingfahrzeugen
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Geltendmachung bzw. Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
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Rückabwicklung von Kaufgeschäften
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Prüfung von Schadenersatzansprüchen
Was tun im Schadensfall?
Die Anzahl der Verkehrsunfälle ist nach wie vor drastisch hoch. Gerade in der Urlaubszeit steigt diese Zahl noch weiter an. Kommt es, z.B. am Weg in den wohlverdienten Urlaub, zu einem Unfall, kann ich Sie gerne bei der Abwicklung der dadurch entstandenen Schäden unterstützen. Dabei ist auch von anwaltlicher Seite nicht nur technisches Verständnis, sondern auch Praxiswissen aus dem Bereich Camping und Caravaning erforderlich. Ich kann Ihnen gerne bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche im In- und Ausland behilflich sein.
- Abwicklung von Sach- und Personenschäden
- Prüfung von Schadenersatzansprüchen
- Beratung im Zusammenhang mit Haftungsfällen
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