Die Beschwerde war erfolgreich, das abweisende Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes wurde als verfassungswidrig aufgehoben. Die Presse berichtet in ihrem Rechtspanorama über das erfolgreiche Rechtsmittel beim Verfassungsgerichtshof.
Hier gelangen Sie zur Entscheidung: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vfgh/JFT_20240916_24E01046_00/JFT_20240916_24E01046_00.pdf