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05. November 2024

Letztwillige Verfügung (Testament)

Die Frage, was nach dem Tod passiert, beschäftigt die Menschheit bereits seit ihrem Bestehen. Im rechtlichen Sinn regelt das Erbrecht, was mit dem Vermögen eines Verstorbenen passiert. Bereits zu Lebzeiten kann man jedoch in Form einer letztwilligen Verfügung darauf Einfluss nehmen.

Eine letztwillige Verfügung, auch bekannt als Testament, ist ein Dokument, das die Verteilung des Nachlasses einer Person nach ihrem Tod regelt. Es enthält Anweisungen darüber, wie das Eigentum, Geld und andere Vermögenswerte verteilt werden sollen.

Ich kann Sie gerne darüber beraten, was Sie im Rahmen einer letztwilligen Verfügung anordnen können. Auf dieser Basis erstelle ich für Sie das Testament oder das Vermächtnis und registriere dieses nach Ihrer Unterfertigung im Testamentsregister. Das Original wird in meiner Kanzlei sicher aufbewahrt werden. 

Eine letztwillige Verfügung können Sie alleine oder gemeinsam mit Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner erstellen. Eine vorhergehende umfassende rechtliche Beratung ist dabei meiner Ansicht nach unerlässlich, da Sie mitunter nicht über Ihren gesamten Nachlass frei verfügen können. Sie können eine frühere letztwillige Verfügung jederzeit widerrufen. Auch dazu kann ich Sie gerne informieren. 

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