?❄️ Heizung aus – wer zahlt?
Fällt im Winter die Heizung aus, stellt sich schnell die Frage nach den Rechten der Mieter:innen.
? In Österreich gilt:
• Die Wohnung muss beheizbar und benutzbar sein
• Ein Heizungsausfall ist in der Regel ein ernster Mangel
• Vermieter:innen müssen den Mangel rasch beheben
• Bis zur Behebung kann unter Umständen eine Mietzinsminderung zustehen
• Mieter:innen müssen den Mangel sofort melden
? Wichtig: Eigenmächtige Reparaturen oder Mietkürzungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
? Tipp: Mangel schriftlich anzeigen und Fristen setzen.