Ab 1. Jänner 2025 ersetzt in Österreich das neue Telearbeitsgesetz die bisherigen Home-Office-Regelungen. Es bringt mehr Flexibilität für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
?? Was ist neu?
• Der Begriff „Home-Office“ wird durch „Telearbeit“ ersetzt.
• Telearbeit umfasst regelmäßiges Arbeiten – nicht nur zu Hause, sondern auch an anderen Orten (z. B. Coworking-Spaces, Café), wenn eine Vereinbarung besteht.
• Wie bisher muss Telearbeit schriftlich zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in vereinbart werden – es gibt kein automatisches Recht darauf.
? Pflichten & Alltag:
• Arbeitgeber müssen die Tage der Telearbeit sowie allfällige Pauschalen auf der Lohnabrechnung ausweisen.
• Eine Pauschale (bis zu € 3 pro Tag) kann steuerfrei für Telearbeit gewährt werden – wie schon früher beim Home-Office.
? Kurz gesagt: Mehr Flexibilität, aber klarer rechtlicher Rahmen für mobiles Arbeiten – immer einvernehmlich und schriftlich.