Die Patientenverfügung dient dazu, sicherzustellen, dass die persönlichen Wünsche und Vorstellungen des Patienten respektiert werden, auch wenn er nicht mehr in der Lage ist, sie selbst zu äußern.
Ich kann Sie zur Frage der Errichtung der Patientenverfügung gerne beraten und diese auch im Patientenverfügungsregister für Sie eintragen. Sie bleibt dann für acht Jahre verbindlich und muss dann wieder bestätigt werden. Danach beginnt die Frist von acht Jahren wieder zu laufen. Jede Patientenverfügung kann jederzeit von dem Patienten selbst höchstpersönlich widerrufen werden.
Gerne können Sie dazu einen Beratungstermin in meiner Kanzlei vereinbaren.