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12. Juli 2024

Rechtstipp Gewährleistung

Der Begriff Gewährleistung gewinnt immer dann an Bedeutung, wenn es mit einer gekauften Sache ein Problem gibt. Je wertvoller der Kauf ist, desto wichtiger ist es aus Sicht des Käufers, seine Rechte im Rahmen der Gewährleistung auch geltend zu machen.

Im Allgemeinen ist es so, dass der Verkäufer etwa für ein von ihm verkauftes Segel- oder Motorboot gewährleistet, dass das Boot im Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln ist. Der Käufer hat dann grundsätzlich 2 Jahre Zeit, Mängel geltend zu machen. Dies gilt im Übrigen nicht nur für gewerbliche Verkäufer, also Händler, sondern auch für private Verkäufer, wenn nichts Abweichendes im Kaufvertrag vereinbart wird.

Empfehlen kann ich dabei jedoch, Ihre Gewährleistungsrechte unmittelbar geltend zu machen, sobald ein Mangel auftritt. Je mehr Zeit seit dem Verkauf vergeht, umso schwieriger wird es nachzuweisen sein, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Sie sollten also keine Zeit verstreichen lassen und unmittelbar mit dem Verkäufer – am besten schriftlich – Kontakt aufnehmen. Vielfach lässt sich die Angelegenheit bereits auf diesem Wege einvernehmlich klären.

Ihr Ansprechpartner für Rechte im Rahmen der Gewährleistung ist dabei immer der Verkäufer, und nicht etwa der Hersteller eines Bootes, welcher sich häufig nicht in Österreich befindet. Für den Käufer ergibt sich daraus der große Vorteil, dass er seine Rechte – im äußersten Fall – nach österreichischem Recht vor einem österreichischen Gericht geltend machen kann.

Wird hingegen ein Boot nicht in Österreich gekauft, sei es von einem Händler oder einer Privatperson, so stellt sich die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten oftmals schwierig dar. Mitunter muss dazu ein Gericht im Land des Verkäufers angerufen werden, wobei die Angelegenheit dann unter Umständen auch nach einer fremden Rechtsordnung zu klären ist.

Ich kann daher nur empfehlen, all diese Umstände bereits in die Entscheidung miteinzubeziehen, wo Sie Ihr neues Boot erwerben möchten. Mitunter kann die Entscheidung zu einem Kauf in Österreich für Sie als Käufer im Nachgang erhebliche Vorteile bringen.

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