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19. Jänner 2026

Schneechaos & Haftung

Bei Schneechaos stellt sich oft die Frage: Wer zahlt, wenn jemand aus-rutscht?

? In Österreich gilt:
Haus- und Grundstückseigentümer müssen Gehsteige vor ihrem Haus werktags ab 6 Uhr (sonn- und feiertags ab 9 Uhr) räumen und streuen
• Die Pflicht gilt auf einer Breite von mindestens 1 Meter
• Wird diese Pflicht verletzt, kann Schadenersatz fällig werden
• Bei extremer Glätte oder Schneefall kommt es immer auf den Einzelfall an

? Wichtig: Auch Fußgänger müssen sich den Witterungsverhältnissen anpassen (Stichwort: Eigenverschulden).

? Im Zweifel lohnt sich rechtliche Beratung.

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