? In Österreich gilt:
• Haus- und Grundstückseigentümer müssen Gehsteige vor ihrem Haus werktags ab 6 Uhr (sonn- und feiertags ab 9 Uhr) räumen und streuen
• Die Pflicht gilt auf einer Breite von mindestens 1 Meter
• Wird diese Pflicht verletzt, kann Schadenersatz fällig werden
• Bei extremer Glätte oder Schneefall kommt es immer auf den Einzelfall an
? Wichtig: Auch Fußgänger müssen sich den Witterungsverhältnissen anpassen (Stichwort: Eigenverschulden).
? Im Zweifel lohnt sich rechtliche Beratung.