Ein Diebstahl ist erst vollendet, wenn der Täter die Sache tatsächlich in seine Kontrolle bringt und den Gewahrsam des Eigentümers bricht.
Solange dies noch nicht passiert ist, liegt meist nur ein versuchter Diebstahl vor.
Bei Ladendiebstählen ist die Abgrenzung oft schwierig:
• Wird die Person bereits im Geschäft beobachtet oder gestellt, liegt häufig nur ein Versuch vor.
• Verlässt sie das Geschäft mit der Ware, wird meist von einem vollendeten Diebstahl ausgegangen.
Warum ist das wichtig?
Der versuchte Diebstahl kann milder bestraft werden und unter bestimmten Voraussetzungen ist sogar ein strafbefreiender Rücktritt möglich.
Ob Versuch oder Vollendung vorliegt, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.