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22. Oktober 2024

Vorsorgevollmacht

Das Thema der Vorsorge nimmt in der heutigen Zeit einen immer größer werdenden Raum ein. Doch nicht nur das Thema der finanziellen Vorsorge ist dabei relevant, sondern auch die Frage, wer mich vertreten soll, wenn ich einmal nicht mehr selbst in der Lage bin, Entscheidungen zu treffen. Das Gesetz spricht dann von nicht mehr vorhandener Entscheidungsfähigkeit.

Eine Vorsorgevollmacht ist eine vorsorglich eingeräumte Vollmacht, die erst dann wirksam wird, wenn die Person für die davon umfassten Angelegenheiten nicht mehr entscheidungsfähig ist. In der Regel wird eine Vorsorgevollmacht einer nahestehenden Person erteilt. Die Entscheidung, welcher Person die Vollmacht im Vorsorgefall erteilt wird, sollte gut überlegt sein. Grundsätzlich kann jede volljährige Person Vorsorgebevollmächtigter sein.

Ich kann Sie dabei unterstützen und beraten, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Diese wird dann von mir im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert. 

Die Vorsorgevollmacht wird dann wirksam, wenn die Person die Entscheidungsfähigkeit in jenen Angelegenheiten verliert, für die sie vorgesorgt hat. In diesem Fall können die zu vertretende Person und der Vorsorgebevollmächtigte meine Kanzlei aufsuchen und den Eintritt des Vorsorgefalls eintragen lassen.

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