Nach einem Verkehrsunfall gilt: Anhalten, mitwirken und gegebenenfalls die Polizei verständigen.
Auch wer einen Unfall angeblich „nicht bemerkt“ hat, kann bestraft werden. Besonders bei riskanten Fahrmanövern (z. B. beim Ausparken) besteht die Pflicht, sich zu vergewissern, ob es zu einer Kollision gekommen ist.
Bei Fremdschäden muss grundsätzlich die Polizei verständigt werden – außer die Beteiligten tauschen ihre Identitätsdaten aus.
Wer einfach wegfährt, riskiert nicht nur Verwaltungsstrafen, sondern auch Probleme mit der Versicherung.
Merke: „Ich habe nichts bemerkt“ schützt nicht automatisch vor den Folgen einer Fahrerflucht.
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